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OB-Wahl: Wer darf wählen?

Am 25.04.2010 dürfen alle Deutschen und alle EU-Bürgerinnen und -Bürger ab dem vollendeten 18. Lebensjahr wählen gehen, die am Wahltag mindestens 3 Monate ihren Erstwohnsitz in Freiburg gemeldet haben.

EU-Bürger sind alle, die aus Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tscheschische Republik, Ungarn, dem Vereinigten Königreich oder Zypern kommen.

Anmerkung:
Das heutige Wahlrecht schließt Menschen von der demokratischen Teilhabe aus, wenn Sie nicht volljährig sind oder nicht aus einem EU-Land kommen.
Prof. Günter Rausch und WiR setzen sich für die Ausweitung des Wahlrechtes ein auf alle Menschen, die hier leben.
Siehe:
Günter Rausch antwortet der Initiative Wahlkreis 100%
Erklärung von Günter Rausch zur Initiative U 18

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